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1. Maibehandelt auch die Begriffe: Maiaufmärsche, Maikundgebungen, Staatsfeiertag, Tag der Arbeit |
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Der 1. Mai gilt international als „Tag der Arbeit“ und ist in vielen Staaten der Erde ein gesetzlicher Feiertag. Dieser ursprüngliche Kampftag wurde 1919 in Österreich als Staatsfeiertag eingeführt. Damit nahm man ihm seine politische Brisanz, nachdem er seit Ende des 19. Jahrhunderts immer mehr zum arbeitsfreien Tag erklärt worden war. Heute haben Mai-Umzüge und Veranstaltungen der verschiedenen politischen Gruppierungen städtisch-bürgerlichen Charakter, Mai-Kundgebungen mit ihren roten Fahnen, roten Nelken, Spruchbändern und Musik gelten als „rotes Gegengewicht“ zur Fronleichnamsprozession. (Siehe Ratzenböck, Anneliese und Euler, Andrea: Durchs Leben – durchs Jahr. Aktuelle Bräuche in Oberösterreich. Linz 2008, S. 81) Am 1. Mai oder am Abend davor wird auch das wohl markanteste Zeichen des fünften Monats aufgestellt: der Maibaum. Siehe auch: Maibaum |
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